Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, nachfolgend kurz AVLB genannt, regeln die detaillierten Grundsätze für den Abschluss von Verkaufs- und Lieferverträgen über Waren, die von der Firma ROLLICO Rolling Components Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością s.k (nachfolgend ROLLICO Rolling Components genannt) angeboten werden.
Diese Lieferbedingungen gelten für alle von ROLLICO Rolling Components abgegebenen Angebote, für Bestellungen, die bei ROLLICO Rolling Components aufgegeben werden, sowie für alle Verträge mit ROLLICO Rolling Components während der gesamten Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Geltung von Lieferbedingungen Dritter oder des Kunden von ROLLICO Rolling Components wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Verkäufer solchen Bedingungen oder Vorbehalten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Kunde kann sich nur dann und insoweit auf Abweichungen von diesen AVLB berufen, wenn diese zuvor mit ROLLICO Rolling Components schriftlich vereinbart wurden. Die jeweils gültige Fassung der AVLB ist auf der Website und in der Vertriebsabteilung von ROLLICO Rolling Components erhältlich.
Die Incoterms 2010 finden Anwendung und sind Bestandteil dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Incoterms 2010 gelten die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
1. Definitionen
- Verkäufer: ROLLICO Rolling Components Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością s.k, ul. Cegielniana 21; 42-700 Lubliniec; NIP: 575 181 84 65; Regon: 240523893; KRS: 0000450968 Amtsgericht Częstochowa, Abteilung XVII Handelsregister.
- Käufer: Wirtschaftliches Subjekt, das Produkte, Waren oder Dienstleistungen von ROLLICO Rolling Components bestellt.
- Bestellung: Eine im Namen des Käufers abgegebene Erklärung, die an ROLLICO Rolling Components gerichtet ist und den Willen zum Abschluss eines Vertrages ausdrückt.
- Lieferung: Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die sich derzeit im Angebot von ROLLICO Rolling Components befinden.
2. Angebote, Bestellungen und Verträge
Angebote
- Das Angebot des Verkäufers ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern kein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben ist. Alle anderen vom Verkäufer bereitgestellten Informationen stellen kein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches dar.
- Informationen in Werbematerialien (einschließlich Katalogen, Broschüren usw.) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Daten und Informationen in allgemeinen Produktunterlagen, Katalogen, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website und Preislisten sind nur dann verbindlich, wenn im Angebot oder Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
- Alle Angebote und zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (per Post, Fax oder persönlich) oder der elektronischen Form, um gültig zu sein.
Bestellungen
- Transaktionen zwischen den Parteien werden ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen oder elektronischen Bestellung des Käufers (per Post, Fax oder E-Mail) durchgeführt, die von einer zur Bestellung berechtigten Person abgegeben wird.
- Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt. Der Verkäufer bestätigt alle Bestellungen schriftlich per E-Mail oder Fax.
- Die Auftragsbestätigung wird erst nach Klärung aller Details und Eingang aller erforderlichen Unterlagen des Käufers ausgestellt.
- Eine Auftragsbestätigung, die von der ursprünglichen Bestellung abweicht, gilt als vom Käufer akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt Einwände erhebt.
- Hat der Käufer innerhalb von zwei Werktagen nach Abgabe seiner Bestellung keine Bestätigung erhalten, ist er verpflichtet, sich unverzüglich mit ROLLICO Rolling Components in Verbindung zu setzen.
Preise
- ROLlICO Rolling Components verkauft seine Produkte zu den in der Preisliste, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich netto (ohne Mehrwertsteuer) zu den Bedingungen EXW Lubliniec (INCOTERMS 2010), sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Die Preise enthalten keine Steuern, Zölle, Versicherungen, Kosten für Spezialverpackungen (außer Kartons oder Papprohren) oder Lieferkosten, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart.
- ROLlICO Rolling Components behält sich das Recht vor, Preise für Produkte, die in Fremdwährung angeboten und in PLN verkauft werden, anzupassen, falls sich der Wechselkurs um mehr als 5 % gegenüber dem Kurs am Tag des Angebots ändert (gemäß dem Durchschnittskurs der NBP des Vortages).
- Der Verkäufer kann Rabatte gewähren, sofern dies zuvor mit dem Käufer vereinbart wurde.
Lieferfristen und Warenlieferung
- Die Lieferfristen sind in der Auftragsbestätigung angegeben und dienen nur als Richtwert.
- Die Lieferfrist kann sich um die Dauer einer Behinderung verlängern, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers verursacht wird (z. B. verspätete Materiallieferung durch Unterlieferanten, höhere Gewalt, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Transportschäden, Transport- oder Zollverzögerungen).
- Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatzforderungen oder zur Zurückbehaltung anderer Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung oder Produktion zu stoppen, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Wird die Lieferung durch den Käufer organisiert, muss der Verkäufer den Käufer über die Bereitstellung der Ware im Lager informieren, und der Käufer ist verpflichtet, sie unverzüglich abzuholen. Bei Verzögerung kann der Verkäufer Lagerkosten berechnen.
- Wenn die Lieferung durch den Verkäufer oder dessen Transportunternehmen erfolgt, gelten folgende Bedingungen:
- Der Käufer stellt sicher, dass die Zufahrtswege zum Entladeort für ein Fahrzeug mit einer Achslast von 10 t, einer Aufliegerlänge von 13,6 m und einer Höhe von 4,0 m geeignet sind. Über mögliche Einschränkungen muss der Käufer den Verkäufer schriftlich bei der Bestellung informieren.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als separate Transaktion und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung gemäß den beim Verkäufer üblichen Standards.
3. Eigentums- und Gefahrenübergang
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die zur Abholung berechtigte Person, einschließlich Spediteur oder Frachtführer, übergeben wurde.
4. Garantie
Die Garantiebedingungen sind in einem separaten Dokument festgelegt.
5. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich polnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf).
- Für in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuchs, insbesondere über Kauf- und Lieferverträge.
- Eine Abtretung von Rechten aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag oder der Bestellung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig.
- Die Parteien verpflichten sich, eventuelle Streitigkeiten zunächst gütlich beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Streitfall dem zuständigen Gericht am Sitz des Verkäufers vorgelegt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Klage beim zuständigen Gericht des Käufers einzureichen, wenn dies die Streitbeilegung beschleunigt.